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Zufällige Reihenfolge für Fragen

Ärztliche Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger (bis zum 50. Lebensjahr) müssen durchgeführt werden:

ggf. in kürzeren Abständen nach Ermessen des ermächtigten Arztes
jährlich
in Abständen von 3 Jahren
alle 2 Jahre

(zu % wurde diese Frage richtig beantwortet)

Fragen beantwortet:
Richtig beantwortet:
Falsch beantwortet:
©2023 Malte Sehmer
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