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Zufällige Reihenfolge für Fragen

Beim Einsatz eines Filtergerätes (ABEK 2-P 3)

darf die Umluft kein Kohlendioxid (CO 2 ) und max. 3 Vol.-% Giftstoffe enthalten.
die Umluft darf kein Kohlenmonoxid (CO) und max. 0,5 Vol.-% Giftstoffe enthalten.
muss die Umluft genügend Sauerstoff enthalten (mind. 17 Vol.-%).
muss der Gruppenführer den Einsatz von Filtergeräten angeordnet haben.

(zu % wurde diese Frage richtig beantwortet)

Fragen beantwortet:
Richtig beantwortet:
Falsch beantwortet:
©2023 Malte Sehmer
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