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Zufällige Reihenfolge für Fragen

Ein Atemschutzgeräteträger darf nicht in den Atemschutzeinsatz gehen, wenn

er Körperschmuck trägt, der beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann.
er im Bereich der Dichtlinie des Atemanschlusses Körperschmuck trägt.
er Medikamente eingenommen hat, die die körperliche Leistungsfähigkeit herabsetzen.
Kopfbehaarung (Bart, Koteletten, Haupthaar) den Dichtsitz der Maske verhindert.

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©2023 Malte Sehmer
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